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Neue ATEX-Richtlinie„Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX) wird am 20. März 2016 durch die am 29. März 2014 veröffentlichte Richtlinie 2014/34/EG ersetzt. lm Anwendungsbereich der Richtlinie sind ausschließlich neue Produkte allerdings auch solche, die für eigene Zwecke hergestellt und in Betrieb genommen werden. Die bisherigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bleiben unverändert, ebenso die anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren. Die derzeit tätigen Prüfstellen müssen sich neu als notifizierte Stellen benennen lassen. Bereits ausgestellte Bescheinigungen bleiben auch über den März 2016 hinaus gültig. Formal wird der Bundesarbeitsminister das nationale Recht mit der kommenden Änderung zum Produktsicherheitsgesetz anpassen.
Mit den Details werden sich vorwiegend Hersteller zu beschäftigen haben. Anwender müssen sich zunächst nur an den neuen Namen der Richtlinie gewöhnen.
Quelle: BBS Rundschreiben Nr. IX/2015 « zurück
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