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Ü-Zeichen löst DIBt AbZ abLeckanzeiger mit Unter- oder Überdrucksystem entsprechend DIN EN 13160-2 wurden in die Bauregelliste A Teil 1 lfd. Nr. 15.43 bzw. 15.44 aufgenommen.
Das bedeutet, dass für diese Leckanzeiger eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nicht mehr erforderlich ist, nicht mehr erteilt wird und auch die Geltungsdauer erteilter Zulassungen nicht mehr verlängert wird.
Stattdessen wird das Übereinstimmungszeichen für Bauprodukte (Ü-Zeichen) aufgebracht. « zurück
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